Discussion in German, see: Legal organization(s) - registered association (german: e.V.)
Wir müssen den Vereinszweck definieren, so dass die Gemeinützigkeit von Finanzamt auch anerkannt werden kann. Vorschläge?
Discussion in German, see: Legal organization(s) - registered association (german: e.V.)
Wir müssen den Vereinszweck definieren, so dass die Gemeinützigkeit von Finanzamt auch anerkannt werden kann. Vorschläge?
Neuer erster Versuch…
Zweck des Vereins ist die Förderung und Verbreitung einer freien - im Sinne von freier Software - Infrastruktur zur dezentralen Speicherung personenbezogener digitaler Daten, um Bürger:innen die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu ermöglichen und damit das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre auch im Internet zu gewährleisten und gleichzeitig anonymisierte personenbezogene Daten für die gesellschaftliche Forschung breit zugänglich zu machen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
die Förderung der Bildung, des Meinungsaustausches und der Zusammenarbeit von Bürger:innen, Entwickler:innen und Forschenden
die Erforschung und Diskussion der Auswirkungen der dezentralen Speicherung personenbezogener Daten auf Gesellschaft und Wissenschaft
die Weiterentwicklung und Forschung zu Software und Infrastruktur, die zum Aufbau und Betrieb einer dezentralen Datenhaltung benötigt wird
die Bereitstellung freier Software, die zum Aufbau und Betrieb einer dezentralen Datenhaltung benötigt wird, sowie unterstützender Bilder, Töne, Daten und Dokumentationen und die Förderung ihrer Verfügbarkeit sowie die Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial hierzu
Beiträge zur sachkundigen Information der Öffentlichkeit im Tätigkeitsbereich des Vereins und Teilnahme an Messen und Kongressen, um die Informationen einem breiteren Interessentenkreis zugänglich zu machen
Organisation von Kongressen und allgemein zugänglichen Vorträgen zur Weiterbildung von Projektteilnehmern und der Öffentlichkeit
Der Vereinszweck sieht gut aus. Dem Finanzamt ist für die Gemeinnützigkeit wichtig, dass der Verein keinen geschlossenen Personenkreis adressiert, sondern einer unbestimmten Zahl von Leuten offensteht.
Das Finanzamt kann und sollte vor der Vereinsregisteranmeldung eingebunden werden. Der Satzungsentwurf kann auch schon vor Gründunf vorgelegt werden. Das Finanzamt wird ggf. Hinweise erteilen. Hier ein Wegweiser des Landes Berlin (https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/vereine/ratgeber-vereine-stand-23082023.pdf?ts=1692860721)
Ansonsten ist wie folgt vorzugehen:
• Name und Sitz des Vereins
• Zweck des Vereins
• ob der Verein eingetragen werden soll
• Regelungen zum Ein- und Austritt von Mitgliedern
• ob und in welcher Höhe Mitgliedsbeiträge entrichtet werden müssen
• Regelungen zur Bildung des Vorstands
• Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung
• in welcher Form die Mitgliederversammlung einberufen werden soll
• wie Beschlüsse beurkundet werden sollen
Gemeinnützigkeit
Sie müssen beim Finanzamt die Einstufung als gemeinnützig beantragen. Eine
einfache Buchführung ist Pflicht.
Verein eintragen lassen
Die Vereinssatzung muss notariell beglaubigt werden - hierfür bitte die
Vereinssatzung, Protokoll der Mitgliederversammlung sowie die
Teilnehmerliste nebst Unterschriften im Original einreichen. Schließlich muss die Anmeldung durch Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl notariell beglaubigt werden. Nach der
Beglaubigung wird der Verein in das Vereinsregister eingetragen.
Geschäftskonto eröffnen
Für die steuerliche Abwicklung.